Finanzierung und Förderung.
Die Finanzierung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind von sehr vielen individuellen Faktoren abhängig. In Österreich sind die Förderungsrichtlinien und –angebote auch in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.
Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten für Privatpersonen, Unternehmen und deren MitarbeiterInnen geben. Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechende Förderstelle um die für Sie relevanten Kriterien abzuklären und nehmen Sie auch Kontakt mit einem Steuerberater auf um sich zu informieren.
Aufgrund der Zertifizierung durch CERT NÖ ist das IfM bei einigen Förderungseinrichtungen und Bundesländern auf der Liste der anerkannten Bildungsträger vermerkt. Dies ist unter anderem ein Kriterium um als IfM-Kunde eine Förderung zu erhalten.
- Stipendien
- Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen und Selbständige
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und Kostenersparnis für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber
- Bildungsfinanzierung
- Förderungen für TeilnehmerInnen und Unternehmen
- Unternehmen
- Bundesländer Österreich
- Beratung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden
Stipendien
Das IfM vergibt jedes Jahr mit Medienpartnern verschiedene Stipendien für das Executive MBA-Programm am IfM und unterstütz so BewerberInnen bei der Verwirklichung ihrer Bildungs- und Karriereziele. Informationen hierzu finden Sie während der Bewerbungszeit auf unserer Homepage.
Steuerliche Absetzbarkeit für
ArbeitnehmerInnen und Selbständige
Die Teilnahmegebühren von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Weiterbildung in Ihrem bestehenden beruflichen Umfeld darstellt können Sie voll steuerlich absetzen. Sie können diese im Zuge ihrer ArbeitnehmerInnenveranlagung oder ihres Einkommensteuerausgleichs als Werbungskosten geltend machen.
Darüber hinaus sind auch begleitende Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Fachliteratur, Arbeitsunterlagen steuerlich absetzbar.
- Die Höhe der Kostenersparnis ist von Ihrem Jahreseinkommen abhängig.
- 50% aller Kosten bei einem Jahreseinkommen von mehr als € 51.000,-
- 43,6% aller Kosten bei einem Jahreseinkommen zwischen € 25.000,- und € 51.000,-
Infos zum Thema Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und
Kostenersparnis für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber
Vorteil für Arbeitnehmer
Im Gegensatz z.B. zu einer Prämie ist die Finanzierung von Weiterbildung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Vorteil für Arbeitgeber
Ist die Weiterbildung eines Arbeinehmers im betrieblichen Interesse und das Unternehmen übernimmt die Kosten für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter so sind diese Kosten für das Unternehmen Betriebsausgaben.
Als Kosten der Weiterbildung gelten neben den unmittelbaren Kurskosten auch Ausgaben für Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten, die der Unternehmer trägt.
Für den Arbeitgeber gibt es einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: den „Bildungsfreibetrag“ oder die „Bildungsprämie“.
Der „Bildungsfreibetrag“ beträgt 20% von den unmittelbaren Kurskosten und wird als fiktive Betriebsausgabe verbucht und wirkt daher Gewinn mindernd. Dadurch werden die unmittelbaren Kurskosten zu 120 % als Betriebsausgabe wirksam.
Die „Bildungsprämie“ beträgt 6 % der Bildungsaufwendungen und ist eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto, wenn sie mit einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis geltend gemacht wird. Die Bildungsprämie kann jedoch nur für Bildungsausgaben geltend gemacht werden, für die kein Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen wurde.
Ob man besser den Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie wählt, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Gewinns des Betriebes ab.
Infos zum Thema Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung
Infos zum Thema ArbeitnehmerInnenveranlagung - Was sind Werbungskosten?
Bildungsfinanzierung
BildungssparenBildungssparen ist angelehnt an das Bausparen. Man schließt einen Bausparvertrag ab und kann vor Ablauf der sechs Jahre das angesparte Kapital (ohne Verlust von Zinsen oder Prämie) für Aus- und Weiterbildung entnehmen bzw. kann ein Bildungsdarlehen zum günstigen Zinssatz des Bauspardarlehens aufnehmen.
Bis zu einer Darlehenssumme von € 25.000,-- braucht man keine Sicherstellung im Grundbuch. Sechs Monate nach der letzten Auszahlung muss mit den Rückzahlungen begonnen werden. Es gibt keine Altersgrenze. Das Darlehen kann auch in Raten ausbezahlt werden.
BildungskrediteDiverse Banken bieten für Studierende einen attraktiven Bildungskredit zu Sonderkonditionen. Finanziert werden können damit sämtliche Kurskosten, Lernmaterialien, Kosten für die Unterkunft sowie Fahrtkosten.
Wüstenrot hat als unser Partner in diesem Bereich ein Angebot gestaltet, das Ihnen Ihre Ausbildung finanziell erleichtert.
- Fixzinsgarantie im ersten Jahr
- Bis zu 25.000 Euro für eine Person
- Flexible Auszahlungsmodelle (z.B. jährlich, halbjährlich, quartalsweise, etc.)
- Rückzahlungsfreier Zeitraum bis zu sechs Monate nach der letzten Auszahlung
- Rückzahlung bis 15 Jahre möglich
- Keine Wartezeit, keine Eigenmittel erforderlich
- Zinsbandbreite nach 1. Jahr 3,9% bis max. 6%
- Gefördert mit dem Bildungsscheck
Ihr Ansprechpartner in Salzburg:
Martin Ahammer, Wüstenrot-Finanzierungsexperte
Tel: 0664 - 411 13 06
Mail: martin.ahammer@wuestenrot.at
Ihr Ansprechpartner in Wien:
Norbert Hochenauer, Wüstenrot-Finanzierungsexperte
Tel: 0664 - 251 64 35
Mail: norbert.hochenauer@wuestenrot.at
Förderungen für TeilnehmerInnen und Unternehmen
BildungsscheckMit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Kurse müssen der berufsorientierten Weiterbildung dienen - im Sinne einer Um- oder Höherqualifizierung.
Gefördert werden 50% der Kurskosten
Die Förderhöchstgrenze liegt zwischen € 830,-- und € 1.250,--
Den Förderungsantrag stellt der Teilnehmer
Info zum Thema Bildungsscheck des Landes Salzburg
Info zum Thema Antrag Bildungsscheck des Landes Salzburg
Bildungskarenz (Plus) und Unternehmensfinanzierung
Bildungskarenz wird zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen vereinbart und kann entweder als durchgehendes Jahr (12 Monate) oder in Dreimonatsblöcken innerhalb von vier Jahren verbraucht werden.
Die karenzierte Person erhält in dieser Zeit vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Kranken- und Unfallversicherungsschutz besteht weiter.
Der Arbeitgeber finanziert die Bildungsmaßnahme vor.
Das Land Salzburg refundiert dem Unternehmen 50% der Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Person.
Für den Mitarbeiter eröffnen sich neue Karriereperspektiven, da der Arbeitsplatz auch nach der Ausbildung erhalten bleibt.
In der Weiterbildungsphase reduziert das Unternehmen nicht nur Personalkosten sondern auch Rekrutierungskosten und kann auf höher qualifizierte MitarbeiterInnen zurückgreifen.
Info zum Thema Bildungskarenz plus des Landes Salzburg
Info zum Thema Bildungskarenz plus AMS Salzburg
Info zum Thema Info zum Thema Bildungskarenz
Implacement-Förderung für Aus- und Weiterbildung
Mit der Implacement-Stiftung stellt das AMS Salzburg Unternehmen ein Instrument zur Rekrutierung von neuen MitarbeiterInnen zur Verfügung, die entsprechend den betrieblichen Erfordernissen qualifiziert werden.
Die regionale Arbeitsstiftung Salzburg (Vergabestellung für die Implacement-Förderung) wurde 1993 auf Initiative des Arbeitsmarktservices Salzburg mit Unterstützung des Landes Salzburg zusammen mit der Wirtschaftskammer Salzburg, der Arbeiterkammer Salzburg und der Stadt Salzburg ins Leben gerufen.
Die Implacement-Stiftung verfolgt als Ziel die Schaffung eines Fachkräftepotenzials durch eine nachfrageorientierte und arbeitsplatzgenaue Ausbildung und die Integration von arbeitslosen ArbeitnehmerInnen.
TeilnehmerInnen können alle Kurse und Berufe, für die ein Unternehmen gewonnen werden kann, einen Praktikumsplatz bereitzustellen, absolvieren.
Die Aus- und Weiterbildung darf max. drei Jahre dauern muss arbeitsmarkt-politisch sinnvoll sein.
Während der Aus- und Weiterbildung erhalten die Teilnehmer Arbeitslosengeld oder "DLU" (Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes).
Zusätzlich zu diesen Leistungen bekommen sie von Ihrem Trainingsunternehmen eine monatliche Zuschussleistung (Stipendium) von mindestens € 80,00 monatlich. Optional ist ein geringfügiges Zusatzeinkommen möglich.
Die Aus- und Weiterbildung wird von dem zukünftigen Beschäftigungsunternehmen und durch Förderungen des Landes Salzburg finanziert.
Info zum Thema Informationen zur Implacement-Stiftung
Unternehmen
EFS – Europäischer Sozialfonds in ÖsterreichDas AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern und andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern und ein Instrument zur Personalentwicklung anzubieten.
Das Unternehmen beantragt beim AMS seines Bundeslandes eine Förderung aus dem ESF. Dieser Fond übernimmt bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis zu ¾ der Kurskosten – max. € 10.000,-- pro Teilnehmer und bis zu 60% der indirekten Kosten.
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.
Info zum Thema Qualifizierungsförderung im Rahmen des ESF
Weiterbildung für Auslandsmitarbeiter - go-international
Österreichische Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen in den Auslandsniederlassungen durch Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Bildungsanbieter fördern, werden durch go-international dabei finanziell unterstützt.
Dadurch wird die Effizienz und Konkurrenzfähigkeit dieser Vorposten der österreichischen Wirtschaft vor Ort gestärkt, und die Bindung der lokalen Mitarbeiter Innen an das Unternehmen und deren Identifikation mit dem Wirtschaftsstandort Österreich erhöht.
Die Weiterbildungsmaßnahmen können im Ausland oder in Österreich gesetzt werden, es muss sich dabei jedenfalls um österreichisches Know-how handeln.
- Kostenübernahme von maximal 50% des Honorars des Schulungsanbieters
- Maximale Bezugshöhe: € 10.000,-- pro Antragsteller bis 31.3.2011
- Keine Einschränkung bei der Anzahl der Schulungsteilnehmer
- Pro Schulungsteilnehmer aus europäischer Niederlassung € 800,--
- Pro Schulungsteilnehmer aus Übersee Niederlassung € 1.000,--
- Für europäische Niederlassungen nur KMU antragsberechtigt, bei Übersee keine Einschränkung
- Sonderregelung für österreichische Managementkurse im Ausland:
pro TeilnehmerIn € 10.000,-- und pro Antragsteller max. zwei TeilnehmerInnen, keine KMU-Einschränkung für Europa
- Antragstellung bis 31.03.2011 möglich
Info zum Thema Information zu – go-international
Innovationsassistenz
Förderungswerber sind Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschafskammer (Salzburg) sind.
Förderbar ist die ordentliche, unselbständige Vollzeitbeschäftigung eines/einer neu eingestellten Fachhochschul-, Hochschul- bzw. UniversitätsabsolventIn, für zumindest 1,5 Jahre. Durch die Einstellung einer „Innovationsassistenz“ soll ein konkretes Innovationsvorhaben bzw. Projekt initiiert werden. Pro Unternehmen kann nur ein Projekt unterstützt werden. Unternehmen definieren ein Innovationsvorhaben mit 2 Jahren Laufzeit.
- InnovationsassistentInnen sind JungakademikerInnen, die im Unternehmen bei der Planung und Umsetzung eines konkreten Innovationsvorhabens zum Einsatz kommen.
- Erfahrene BeraterInnen begleiten die InnovationsassistentInnen während der Projektdauer und sichern die erfolgreiche Umsetzung der Projekte.
- Die Förderung der Unternehmen besteht aus einem Zuschuss zum Monatsgehalt der/des InnovationsassistentIn (max. € 90.000,-- für 18 Monate), sowie der Übernahme der Beraterkosten (max. 8 Tage mit einem Tagsatz von € 650,--- inkl. Nebenkosten).
- Die/der InnovationsassistentIn erhält eine praxisorientierte Zusatzausbildung, die sich auf den Auf- bzw. Ausbau des Innovationsmanagement bezieht. Diese wird vom Programm getragen (max. € 7.000,--).
Info zum Thema Informationen zur Innovationsassistenz
Alle Angaben ohne Gewähr! Das IfM übernimmt keine Garantie für die Gewährung einer Förderung. Aus dieser Auflistung erwächst Ihnen kein Rechtsanspruch!
Allgemein Österreich
Die Datenbank zu Ihrer Weiterbildungsförderung – welche Förderung kommt für mich in Frage?Bildungsförderungsbeitrag (BFB) der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Förderung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
Kurszuschuss der Gewerkschaft Bau-Holz
Kurszuschuss der GPF - Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe
Burgenland
Wirtschaftsservice Burgenland AG – WIBAGKärnten
Bildungsscheck der AKBildungsland Kärnten - Förderungen
GPA-DJP - Kärnten Kurszuschüsse
Niederösterreich
NÖ BildungsförderungNÖ Josef Hesoun Fonds AKNÖ Kursbeihilfe
NÖ Josef Hesoun Fonds AKNÖ Kursbeihilfe
NÖ: Beihilfe für Studierende im zweiten Bildungsweg und im Bereich der Erwachsenenbildung, Josef Hesoun Fonds
Oberösterreich
Bildungskonto des Landes OÖBildungskonto Land OÖ für JungunternehmerInnen
Wirtschafts-Impulsprogramm (Ausbildungsmaßnahmen) des Landes OÖ
Salzburg
Bildungskarenz plus des Landes SalzburgBildungskarenz plus AMS Salzburg
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Antrag Bildungsscheck des Landes Salzburg
Bildungsförderung AK-Salzburg
Steiermark
Bildungskarenz PlusBildungsberatung und Bildungsinformation Steiermark
GPA-DJP - Kursrückvergütung für berufsbezogene Weiterbildung
GPA-DJP - Zuschuss bei Abschlüssen im 2. Bildungsweg
Tirol
Tiroler Bildungsförderung - Bildungsgeld updateTiroler Bildungsförderung - Bildungsbeihilfe
Tiroler Bildungsförderung - Bildungsdarlehen
GPA-DJP Tirol - Kursrückvergütung für berufsbezogene Weiterbildung
GPA-DJP Tirol Zuschuss bei Abschlüssen im 2. Bildungsweg
Vorarlberg
BildungskontoBildungszuschuss
GPA-DJP Vorarlberg Zuschuss bei Abschlüssen im 2. Bildungsweg
Wien
WAFF Wiener ArbeitnehmerInnen FörderungsfondsGPA-DJP - Zuschuss bei Abschlüssen im 2. Bildungsweg
GPA-DJP - Kursrückvergütung für berufsbezogene Weiterbildung
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